Liebe Vereinsmitglieder,


ab dem 3.3.2022 gilt im Sportbetrieb in der Turnhalle wieder die 3G Regel.



Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses



·   Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.

·   Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.

·   Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.




Der Vorstand